DAC7 ist eine EU-Steuerrichtlinie, die Online-Plattformen wie Gegenstand.de dazu verpflichtet, Informationen über die Verkäufe und Einnahmen ihrer Nutzer*innen an die lokalen Finanzbehörden zu melden. Diese Vorschrift gilt seit dem 1. Januar 2023.
Gegenstand.de ist verpflichtet, Umsatz- und Steuerinformationen von Verkäufer*innen, die ein bestimmtes Umsatz- oder Ertragsniveau erreichen, zu sammeln und zu melden. Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, müssen Sie bestimmte persönliche Daten angeben, indem Sie das DAC7-Formular ausfüllen. Die erste Meldung für das Kalenderjahr 2023 muss bis spätestens 31. Januar 2024 erfolgen.
DAC7-Formular:
- Erforderlich, wenn Sie mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft oder mehr als 2000€ verdient haben.
- Gegenstand.de kontaktiert Sie für das Ausfüllen des Formulars per E-Mail und über Ihr Konto.
Ausnahmen von der Meldepflicht:
- Behörden
- Gelistete Unternehmen
- Verkäufer*innen, für die Gegenstand.de weniger als dreißig Mal und für weniger als 2000€ Waren verkauft hat
Notwendige Informationen im DAC7-Formular:
- Vollständiger Name, wie im Personalausweis oder Reisepass.
- Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ).
- Wohnort oder Meldeadresse.
- Steueridentifikationsnummer (TIN) und Ausstellungsland.
Weitere zu meldende Daten:
- Bankkontodaten (IBAN oder Ähnliches).
- Name des Bankkontoinhabers (falls abweichend).
- Umsatzhöhe pro Quartal.
- Anzahl der Verkäufe pro Quartal.
Diese Informationen werden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) gemeldet.
Konsequenzen bei Nichtausfüllen des DAC7-Formulars:
- Mögliche Einschränkungen des Kontozugriffs bei Gegenstand.de.
- Keine Auszahlungen möglich, aber weiterhin Einkäufe tätigbar.
Auswirkungen auf die Steuern:
- Die Meldung an das Finanzamt ändert nichts an Ihrer Steuerpflicht.
- Sie müssen weiterhin bestehende Steuerregeln befolgen.
Datenschutz gemäß DSGVO:
- Gegenstand.de ist verpflichtet, bestimmte Benutzerdaten an das BZSt. weiterzugeben.
- Die Daten werden auch nach Konto-Löschung für die Erfüllung der Meldepflicht gespeichert.
Verkauf für Dritte:
- Dokumentieren Sie Verkäufe für andere Personen, um es dem Finanzamt vorlegen zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt.). Bei rechtlichen Fragen sollten Sie sich dorthin wenden.